Bereiche der RWG2025-10-29T09:23:56+01:00

Warum die RWG Kaiserslautern?

Starker Partner für Tradition, Natur & Rechte

5.000 ha Wald geschützt
Seit Jahrhunderten unter Schutz und nachhaltiger Nutzung – einzigartig in Rheinland-Pfalz.
180+ Jahre Rechtswahrung
Seit dem Vergleich von 1839 sichern wir die historischen Nutzungsrechte der Reichswaldbürger
100.000+ Reichswaldbürger
Eine starke Gemeinschaft, die Tradition und Zukunft des Reichswaldes gemeinsam trägt.
5.000 ha

Waldfläche

180+ Jahre

Tradition

Warum die RWG Kaiserslautern?

Starker Partner für Tradition, Natur & Rechte

5.000 ha Wald geschützt
Seit Jahrhunderten unter Schutz und nachhaltiger Nutzung – einzigartig in Rheinland-Pfalz.
180+ Jahre Rechtswahrung
Seit dem Vergleich von 1839 sichern wir die historischen Nutzungsrechte der Reichswaldbürger
100.000+ Reichswaldbürger
Eine starke Gemeinschaft, die Tradition und Zukunft des Reichswaldes gemeinsam trägt.
5.000 ha

Waldfläche

180+ Jahre

Tradition

Unser Auftrag

Dafür steht die Reichswaldgenossenschaft

Nachhaltigkeit

Seit Jahrhunderten bewirtschaften Forstleute den Reichswald verantwortungsvoll und stellen sicher, dass Natur und Ressourcen für kommende Generationen erhalten bleiben.

  • Schonende Forstwirtschaft
  • Förderung von Naturschutzprojekten
  • Langfristige Waldpflege
Gemeinschaft

Die RWG ist eine starke Verbindung der Reichswaldbürger und Gemeinden. Entscheidungen werden demokratisch getroffen und gemeinsam umgesetzt.

  • Demokratische Wahl der Bevollmächtigten
  • Zusammenarbeit mit Schulen und Gemeinden
  • Förderung regionaler Projekte
Verantwortung

Unsere Verantwortung gründet auf dem Vergleich von 1839 und dem Reglement von 1840 – für Transparenz, Rechtssicherheit und den Schutz jahrhundertealter Nutzungsrechte.

  • Umsetzung des Vergleichs und Reglements

  • Schutz der Nutzungsrechte
  • Klare Regeln und faire Verwaltung
Nutzungsrecht für Reichswaldbürger

Bauholzvergütung – Unterstützung für Hausbau und Reparaturen

Die Bauholzvergütung ist neben der waldwirtschaftlichen Nutzung der Holzproduktion eines der übrig gebliebenen Nutzungsrechte.

Danach erhalten Bürger/innen der Reichswaldgemeinden für einen Wohnhausneubau oder Reparaturen an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz eine Vergütung. Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich.

Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone etc. sind nicht vergütungsfähig.

Neben der Bürgereigenschaft ist die wichtigste Voraussetzung, dass das Gebäude von den Antragsberechtigten selbst genutzt wird.

Die Höhe der Vergütung richtet sich bei Wohnhausneubauten jeglicher Art, bei Erstellung eines komplett neuen Dachaufbaues sowie bei Anbauten nach der überbauten Fläche. Weitere Einzelheiten zur Förderung und die Einreichungsfristen können der Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung vom 4. März 2021 entnommen werden.

Anträge auf Erstattung von Bauholzvergütung können von unserer Homepage herunter geladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit diese bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern oder bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Ramstein-Miesenbach und Weilerbach zu erhalten.

Eingereicht müssen die ausgefüllten Anträge mit Anlagen bei der Geschäftsstelle.

Nur einmal jährlich, meist im September und Oktober, findet eine Bauholzaufnahme statt. Der Bauholzsachverständige der Reichswaldgenossenschaft, der örtlich zuständige Bevollmächtigte und der Geschäftsführer bilden die Aufnahmekommission, von der die Baumaßnahme abgenommen wird.

Grundlage für den Erhalt der RWG

Erbbaugrundstücke – Stabile Basis für Zukunft und Rechte

Die Erbbaugrundstücke sind die Garantie für den Bestand der Reichswaldgenossenschaft. Mit ca. 1.600 Grundstücken ist die Reichswaldgenossenschaft neben der Stadt Kaiserslautern der zweitgrößte Erbbaurechtsausgeber in der Region.

Die ca. 1.400 Grundstücke in Kaiserslautern befinden sich in den Baugebieten Bännjerrück, Fischerrück, Gewerbegebiet Kaiserslautern-West, Uni-Wohngebiet, Erzhütten-Wiesenthalerhof und in den Stadtteilen Morlautern und Dansenberg.

Weitere ca. 200 Grundstücke gibt es in den Reichswaldgemeinden Erzenhausen, Hütschenhausen, Niedermohr, Ramstein-Miesenbach, Reuschbach, Schrollbach, Spesbach und Steinwenden. Im Rahmen der Vermögensverwaltung sind die Einnahmen aus der Vergabe der Grundstücke eine Entschädigung für vielfältige Landabtretungen und somit untergegangene Nutzungsrechte.

Häufig gefragt

Antworten auf Ihre Fragen zur RWG

Wer ist nutzungsberechtigt am Reichswald?2025-07-30T10:04:39+02:00

Nutzungsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der 22 Reichswaldgemeinden sowie der Stadt Kaiserslautern, deren Rechte auf den historischen Vergleich von 1839 zurückgehen.

Wie erhalte ich eine Bauholzvergütung?2025-07-30T10:05:28+02:00

Sie können einen Antrag bei der Geschäftsstelle der RWG stellen. Die Auszahlung erfolgt nach den aktuell gültigen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel.

Was ist ein Erbbaugrundstück und wie funktioniert die Vergabe?2025-07-30T10:06:00+02:00

Die RWG vergibt Erbbaurechte an Grundstücken im Reichswaldgebiet. Diese bleiben im Eigentum der RWG und können über langfristige Verträge genutzt werden.

Welche Projekte unterstützt die RWG?2025-07-30T10:07:34+02:00

Die RWG fördert Projekte zum Schutz und Erhalt des Reichswaldes, wie Naturschutzmaßnahmen, Waldpädagogik und Initiativen zur nachhaltigen Nutzung des Waldes.

Wo finde ich meine Ansprechpartner?2025-07-30T10:06:24+02:00

Auf unserer Kontaktseite finden Sie die zuständigen Bevollmächtigten und die Geschäftsstelle mit allen wichtigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

Welche Aufgaben hat die Verwaltungskommission?2025-07-30T10:06:50+02:00

Die Verwaltungskommission ist das zentrale Organ der RWG und sorgt für den Vollzug der historischen Nutzungsrechte, trifft Entscheidungen und vertritt die Interessen der Reichswaldgemeinden.

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