Geschichte des Reichswaldes und der Reichswaldgenossenschaft bei Kaiserslautern

Der Reichswald bei Kaiserslautern
Geschichte, Aktuelles, Hintergründe
von Hans-Jörg Schweitzer, Geschäftsführer der Reichswaldgenossenschaft

 

Überblick
Der Reichswald bei Kaiserslautern hat seinen Anfang in der Zeit der Landnahme ab dem 5. Jahrhundert nach Christus, wo in das Königreich entsandte Rodungsbauern Nutzungsrechte wie Waldweide oder Holz zum Hausbau und zum Heizen zugesprochen bekamen. Der Reichswald mit seinem Gebrüch erstreckt sich von Kaiserslautern im Osten bis nach Hütschenhausen im Westen.
Im Vergleich vom 3. September 1839 werden die berechtigten Gemeinden mit „der Stadt Kaiserslautern, dem Dorfe Moorlautern und den noch übrigen, die ehemaligen drei Gerichte Weilerbach, Ramstein und Steinwenden gebildet habenden Gemeinden“ beschrieben. Heute sind dies die Stadt Kaiserslautern (mit ganz bestimmten Stadtteilen) und im Landkreis Kaiserslautern aus der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach die Gemeinden Hütschenhausen, Kottweiler-Schwanden, Niedermohr, Ramstein-Miesenbach und Steinwenden, aus der Verbandsgemeinde Weilerbach die Gemeinden Eulenbis, Erzenhausen, Mackenbach, Rodenbach, Schwedelbach/Pörrbach und Weilerbach, sowie aus dem Landkreis Kusel der ehemalig selbständige Ortsteil Nanzdiezweiler, heute zu Nanzdietschweiler gehörend, aus der Verbandsgemeinde Oberes Glantal.
Die unterschiedlichen Landschaftsformen des Reichswalds, die vom dichten Mischwald bis hin zur Moorniederung reichen, bilden einen außergewöhnlichen Naturraum für Erholung, aber auch für Flora und Fauna. Wanderwege und naturbelassene Zonen laden zum Erkunden zu Fuß oder mit dem Fahrrad, sowie zum Verweilen ein. Somit ist er ein beliebtes Ziel, nicht nur für Reichswaldbürger*innen, sondern weit über die Grenzen der Reichswaldgemeinden hinaus.
Mit einer Gesamtfläche von knapp 5.000 ha steht er heute im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz und ist auf seiner gesamten Fläche mit Nutzungsrechten belegt. Diese Rechte werden bis heute aktiv von den nutzungsberechtigten Reichswaldbürger*innen ausgeübt. Seit 1840 achtet die Verwaltungskommission der Reichswaldgenossenschaft (RWG) über die Einhaltung der Rechte, aber auch darüber, dass der Reichswald keiner anderen Nutzung zugeführt wird, somit in seinem Bestand erhalten bleibt, und die Nutzungsrechte weiterhin ausgeübt werden können.
Eine nachhaltige Nutzung fand bereits im Mittelalter Anwendung, wovon entsprechende Anordnungen der damaligen Herrschaft zeugen, und setzt sich bis heute fort. Unvermeidbare Nutzungsänderungen, beispielsweise für Wohnbebauung, wurden in der Art kompensiert, dass die RWG diese Flächen im Bestand behielt und Erbbaurechte vergab. Die so erzielten Erträge (Erbbauzinsen) ersetzen somit den aus der Hauptforstnutzung geminderten Ertrag.
Damit wird die RWG in die Lage versetzt, im Einklang mit dem „Drei-Säulen-Konzept der nachhaltigen Entwicklung“ den Reichswald zu erhalten und Naturschutzprojekte zu fördern. Dies in enger Kooperation mit Landesforsten Rheinland-Pfalz und dem zuständigen Forstamt Kaiserslautern.
Reichswaldbürger*innen erhalten aus den so erzielten Einnahmen für das Nutzungsrecht Bauholz eine Bauholzvergütung. Weitere heute noch ausgeübte Nutzungen sind die Grasnutzung in Form der Beweidung von Reichswaldflächen, sowie der Bezug von Brenn-, Raff-, und Leseholz.
Die Nutzungen brachten verschiedene Berufe mit sich, wie beispielsweise Pottaschesieder, Harzbrenner, Torfstecher und Zapfenpflücker. Heute sind es noch landwirtschaftliche Berufe und Forstberufe, die ausgeübt werden.
Durch verschiedene Veröffentlichungen und Veranstaltungen wird die Erinnerung an diese Kulturlandschaft, die damit verbundenen Rechte und die alten Berufe mit ihren Besonderheiten bis heute in der gesamten Bevölkerung der Region Westpfalz wach gehalten. Dabei sind die erschienenen Schriften und die Archive der RWG und der Stadt Kaiserslautern wertvolle Quellen zur Vermittlung von Wissen und Geschichte, sowie für lokalhistorische Nachforschungen.
Regelmäßig stattfindende Gemarkungsumgänge mit den Bewohner*innen der Reichswaldgemeinden und der umliegenden Dörfer vermitteln die Grenzen des Reichswaldes und geben Einblick in die Historie. So wird das Wissen darum von Generation zu Generation lebendig gehalten. Zur kollektiven Vergewisserung und Einprägung des Grenzverlaufs werden ausgewählte Teilnehmer*innen an bestimmten Stationen – insbesondere an Grenzsteinen – rituell „gepritscht“ (symbolisch geschlagen).
Mit Schautafeln werden interessierten Reichswaldbesucher*innen Kenntnisse, beispielsweise über alte Berufe oder Naturschutzprojekte, vermittelt. Durch von der RWG unterstützte Waldjugendspiele erlernen bereits die Kinder der umliegenden Grundschulen einen nachhaltigen Umgang mit dem Wald im Allgemeinen und dem Reichswald im Besonderen.
Der fachliche Austausch, insbesondere der Forstleute, mit den Kollegen*innen der Reichswälder bei Nürnberg und Kleve geht über die historischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinaus. Hier werden insbesondere Waldbaumaßnahmen im Hinblick auf den Klimawandel und die Besonderheiten der jeweiligen Reichswälder thematisiert und vermittelt. Dabei geben die Exkursionen vor Ort einen Einblick über den jeweiligen Waldbestand und liefern Praxistipps.

 

Der Reichswald heute – eine lebendige Kulturform

Auch wenn die verbrieften Rechte am Reichswald nicht mehr in dem Ausmaß wie in vergangenen Zeiten (Jahrhunderten) ausgeübt werden, so sind diese doch, teils in abgewandelter Form, noch immer den Reichswaldbürgern*innen präsent und finden auf die heutigen Gegebenheiten ausgerichtet Anwendung.
Dies wird beispielsweise beim Recht auf Bauholz deutlich. Um in den Genuss dieses Rechts zu gelangen, stellen die Reichswaldbürger*innen einen Antrag auf Bauholzvergütung. Regelmäßig wird in den Amtsblättern der Reichswaldgemeinden auf die Möglichkeit, das Recht auf Bauholz in der Weise auszuüben, hingewiesen.
Darüber hinaus werden immer wieder vereinzelt Anfragen über den Bezug von Raff- und Leseholz an die RWG oder an das zuständige Forstamt gerichtet. Die Entnahme wird nicht wahllos gestattet, sondern erfolgt unter Beachtung des Schutzes des Waldes und der Natur.
Weiter nimmt die Verwaltungskommission der RWG den Inhalt des Art. 1 des Vergleichs von 1839 sehr ernst und achtet auf dessen Einhaltung. Geleitet von dem Willen den Reichswald zu erhalten, die Holzproduktion und die waldwirtschaftliche Benutzung zu ermöglichen, aber auch vermehrt den Belangen von Natur und Umwelt gerecht zu werden, werden erforderliche Entscheidungen getroffen.
Im jährlich stattfindenden Waldumgang macht sich die Verwaltungskommission ein aktuelles Bild über den Zustand des Reichswaldes und geplante Maßnahmen. Zudem wurde in 2023 eine neue Plattform begründet, eine regelmäßig stattfindende Info-Veranstaltung für Reichswaldbürgermeister*innen. Zu nennen sind auch eine Patenschaft der RWG für das Reichswald-Gymnasium – verbunden mit einem Abi-Preis, eine Kooperation mit einem Heimatmuseum, die Förderung von Projekten, die im Reichswald über den Reichswald informieren, u. von Naturschutzprojekten. Gemarkungsumgänge werden zudem zur Wissensvermittlung genutzt, ebenso Fachvorträge im Zusammenhang mit Ausstellungen.

 

Die Rechte am Reichswald werden über Jahrhunderte weitergegeben

In erster Linie geht es um die Ausübung der am Reichswald eingeräumten Rechte. Diese Rechtsüberlieferungen wurden in den Anfängen mündlich von Generation zu Generation weitergegeben.
Erste Niederschriften, sog. Weistümer, sind aus den Jahren 1357 und 1407 bekannt. Da die Rechtsausübung im Reichswald nicht ohne Beschwerden und Klagen vonstatten ging, können auch Urteile und Vergleiche zur Rechtsüberlieferung herangezogen werden. So zum Beispiel ein im 15. Jahrhundert beginnendes Gerichtsbuch der Stadt Kaiserslautern.
Zu nennen sind auch der Vergleich von 1763, gesetzliche Verordnungen aus der französischen Zeit (1797 – 1816), sowie der Vergleich aus 1839 und das Reglement von 1840. Die Fragestellung ging und geht darum, wer bekommt welche Rechte am Reichswald eingeräumt und wie sind diese auszuüben. Fragen, die nicht ohne das Wissen um die Grenzen des Reichswaldes beantwortet werden können.
Daher war es auch wichtig, den Grenzverlauf, die zum Reichswald gehörenden Dörfer, Höfe und Mühlen, sowie Waldabteilungen zu kennen. Ein beeindruckendes Zeugnis hierüber ist die „Beforchung des ganzen Reichs Gewäld im Ambt Lautern sambt dessen Fischwässern und Weihern“ von Philipp Vellmann aus dem Jahr 1600.
Bauern konnten ihr Vieh zur Rauh- und Schmalzweide in den Reichswald treiben, oder Streu für den Stall entnehmen. Die mit dem im Reichswald verbundenen Rechte brachten aber auch andere Tätigkeiten und Berufe mit sich. Pottaschesieder, Harzbrenner, Torfstecher und Zapfenpflücker sind beispielhaft zu nennen.
Heute sind es noch landwirtschaftliche Berufe und Forstberufe, die ausgeübt werden. Diverse Veröffentlichungen tragen ebenso zum Erhalt des Wissens um den Reichswald, dessen Geschichte, und die mit den Reichswald verbundenen Rechte bei, wie Ausstellungen, Fachvorträge, Waldumgänge und Bildtafeln. Zudem leisten die Reichswaldbevollmächtigten der RWG einen Beitrag zur Erhaltung des Reichswaldes. Dabei werden auch die Rechte hieran immer wieder in Erinnerung gebracht.
Das Stadtarchiv der Stadt Kaiserslautern verfügt zudem über zahlreiche, öffentlich zugängliche Dokumente zur Kulturform. Pressemitteilungen zum Nutzungsrecht Bauholz verweisen regelmäßig auf den möglichen Bezug einer Bauholzvergütung hin und erhalten somit die Erinnerung an diesen Nutzen, der unvermindert in Anspruch genommen wird.

 

Die Entstehung des Reichswalds und seine Entwicklung

Quellen verweisen auf die Fränkische Landnahme ab dem 5. Jahrhundert n. Chr. Mit der Errichtung von Höfen im Königsland (im Reich) wurden Rodungsbauern entsandt, denen als Anreiz zur Neusiedlung Nutzungsrechte wie Waldweide oder Holz zum Hausbau und Heizen eingeräumt wurden.
Nachhaltigkeit im Reichswald wurde früh praktiziert. Beispielhaft erfolgt der Verweis auf Johann Casimir und seine Entscheidung zur Schonung der Wälder, insbesondere des Reichswaldes, im Jahr 1579.
Die eingeräumten Rechte gaben immer wieder Anlass zur Klage, und mussten verteidigt werden. Überdauerten aber alle bisherigen Herrschaftsformen bis heute. Zuletzt wurde 1839 ein Vergleich geschlossen, aus dem sich 1840 ein Reglement entwickelte. Beides heute noch größtenteils gültig, findet Anwendung.
Holzproduktion und waldwirtschaftliche Nutzung, Torfausbeute, Grasnutzung, div. Formen der Holznutzung, Weiderechte und anderes sind die darin genannten Rechte am Reichswald. Holzproduktion und nachhaltige waldwirtschaftliche Nutzung, aber auch das Sammeln von Raff- u. Leseholz, sowie der Bezug von Brennholz und die Grasnutzung finden noch immer Anwendung.
Die Ausübung des Rechts auf Bauholz hat sich im Laufe der Zeit mehrfach gewandelt. Heute wird, statt des Bezugs von Naturalien oder der Versteigerung von Bauholz, mittels Gewährung einer Bauholzvergütung das Recht gewahrt und ausgeübt.
Die Bevollmächtigten der RWG achten seit 1840 auf die Einhaltung der Bestimmungen aus dem Vergleich v. 1839 und garantierten den Vollzug des Reglements. Dabei stehen sie im Austausch mit den Bürgermeister*innen und Räten der Reichswaldgemeinden, dem Forstamt und den Reichswaldbügern*innen.
Diverse Veröffentlichungen über die Geschichte des Reichswaldes und der RWG bewahren die Kenntnisse darüber. Ebenso Ausstellungen und Fachvorträge. Die Homepage der RWG bietet allgemeine Informationen und ermöglicht über den Kontakt zur Geschäftsstelle den Informationsaustausch.

 

Immer wieder mussten und müssen die uralten Rechte verteidigt werden

Über die Jahrhunderte prägten immer wieder Konflikte im Zusammenhang mit der Nutzung des Reichswaldes das Miteinander. Dabei ging es um die Ausübung der eingeräumten Nutzungen, die Teilhabe daran und den Grenzverlauf.
Die Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen – der Reichswald gehört nicht den Berechtigten, diese ziehen nur den Nutzen daraus – von den Anfängen, über die Kurpfalz, Frankreich, Bayern und zuletzt Rheinland-Pfalz verliefen überwiegend konfliktfrei.
Mit Erlass des Reglements von 1840 wurde die Verwaltungskommission der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) mit der Wahrung und dem Erhalt der Rechte am Reichswald beauftragt. Seither setzt sich das Gremium unvermindert für den Fortbestand der Kulturform ein. Dies in enger Kooperation mit Landesforsten, und dem heute zuständigen Forstamt Kaiserslautern – Stiftswalder Forsthaus.
Erfolgreich wurde sich beispielsweise gegen den Zugriff auf Reichswaldflächen durch Enteignung gestellt. Aber auch der Anspruch auf Entschädigung bei Verlust von Reichswaldflächen wurde erstritten. Durch den Austausch mit den zuständigen Ämtern und Behörden, sowie den gepflegten Kontakt mit der Führung der US-Streitkräfte im Raum Kaiserslautern werden der Reichswald und die RWG sowie deren Interesse am Erhalt des Kulturgutes kommuniziert. Diverse Veröffentlichungen über die Geschichte des Reichswaldes und der RWG tragen zur Bewusstseinsbildung ebenso bei, wie Berichte in der örtlichen Presse.
Dennoch blieb auch die RWG nicht von äußeren Einflüssen verschont. Der Niederschrift zur Sitzung der Verwaltungskommission vom 7.11.1936 ist zu entnehmen, dass aufgrund einer Entschließung des Reichs- und Preußischen Ministers des Inneren Juden keine Reichsbürger sind und diese grundsätzlich nicht zur Nutzung am Gemeindegliedervermögen berechtigt seien. Hierzu wurde festgehalten, dass bezüglich der Nutzungen die RWG in diesem Sinne gehandelt hat.
Um dem „deutschen Volk die Nahrungsfreiheit aus eigener Scholle zu erringen“, wurde 1940 der Landbau im Reichswaldgebrüch untersucht. Eine historische Aufarbeitung der NS-Diktatur steht noch aus.
Verlust von Reichswaldflächen, die anderen Nutzungen zugeführt werden sollen, führen zu Einschränkungen oder gar Verlust von Nutzungsrechten. Mehrfach musste die RWG dem Ansinnen Dritter entgegentreten und aus den Nutzungsrechten resultierende Entschädigungen durchsetzen. In einem Rechtsstreit mit dem Land Rheinland-Pfalz war der Gang bis vor den Bundesgerichtshof erforderlich. Auch musste der wegen Inanspruchnahme von Reichswaldflächen für militärische Nutzung durch amerikanische Streitkräfte, und der damit beabsichtigten Enteignung von ehemals requirierten Gelände, betrieben durch die BRD, entgegengetreten werden.
Letztlich konnte die RWG die Interessen der Nutzungsberechtigten durchsetzen. Unvermeidbare Nutzungsänderungen (Bauland für Wohnsiedlungen) wurden derart kompensiert, dass die RWG diese Flächen im Bestand behielt und Erbbaurechte vergab.

 

Die Außenwirkung des Reichswalds

Zwar haben die Wahrung der Rechte am Reichswald durch die RWG und die Ausübung der Rechte durch die Nutzungsberechtigten keine unmittelbare Wirkung nach außen, da Nicht-Reichswaldbürger diese nicht in Anspruch nehmen können, dennoch bleibt die Erhaltung dieser Kulturform nicht ohne Wirkung auf Dritte. Insbesondere im Hinblick auf die Bewahrung des Reichswaldes als Natur- und Erholungsraum.
Der Reichswald, der mit seinen unterschiedlichen Landschaftsformen, die vom dichten Mischwald bis hin zur Moorniederung reichen, eine außergewöhnliche Landschaft bildet, bietet Raum für Erholung, aber auch für Flora und Fauna. Wanderwege und naturbelassene Zonen laden zum Wandern und Verweilen im Reichswald ein. Somit ist er ein beliebtes Ziel, nicht nur für Reichswaldbürger*innen, sondern weit über die Grenzen der Reichswaldgemeinden hinaus.
Die Anlage des „Kranichwoogs“ im westlichen Teil des Reichswaldes, als jüngstes Beispiel, zeigt, wie nicht nur der Bestand gewahrt wird, sondern auch durch Veränderung neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen, und aktiver Naturschutz betrieben wird.
Der jährliche Waldumgang mit hochrangigen Vertretern der US-Streitkräfte, welche einen nicht unerheblichen Anteil des Reichswaldes militärisch nutzen, sensibilisiert für die Belange von RWG und Landesforsten, und bietet einen Einblick in diese Kulturform. Somit sind beispielsweise die Anlage von Habitaten für Eidechsen oder Wildkatzenpfade auf militärisch genutzten Flächen besser vermittelbar und finden Akzeptanz. Das Verständnis für den Erhalt des Reichswaldes in seinem jetzigen Umfang wird geweckt.
Die Patenschaft der RWG mit dem Reichswaldgymnasium Ramstein-Miesenbach, verbunden mit der Verleihung eines Abi-Preises, hat zur Folge, dass sich jährlich junge angehende Abiturienten*innen mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen. Zudem werden die RWG und der Reichswald, der an den Standort des Gymnasiums angrenzt, einem breiten Publikum in Erinnerung gerufen.

 

Nutzung und Bewirtschaftung des Reichswalds

Trägergemeinschaft ist die RWG, vertreten durch sieben Reichswaldbevollmächtigte, an deren Spitze der/die jeweils amtierende Oberbürgermeister*in der Stadt Kaiserslautern steht. Die sich aus den Reichswaldbevollmächtigten zusammensetzende Verwaltungskommission vertritt 22 Reichswaldgemeinden mit über 100.000 Reichswaldbürgern*innen.
Auch trägt das Forstamt Kaiserslautern – Stiftswalder Forsthaus – mit seiner Leitung, den Angestellten und den Revierförstern*innen der Reichswaldreviere zur Weitergabe und zum Erhalt der Kulturform bei.
Reichswälder gibt es auch in Bayern, bei Nürnberg, sowie in Nordrhein-Westfalen, bei Kleve, zu denen der Kontakt gepflegt wird und ein fachlicher Austausch stattfindet. Die Verwaltungskommission achtet auf die Einhaltung der 1839 vereinbarten und 1840 reglementierten Rechte am Reichswald.
Reichswaldbürger*innen beanspruchen die Nutzungen am Reichswald bis heute, wenn auch nicht mehr allumfassend. Bauholz in Form einer Vergütung, Grasnutzung in Form von Beweidung von Reichswaldflächen, sowie der Bezug von Brenn-, Raff-, und Leseholz sind hier vordergründig zu nennen.
Die RWG unterstützt und fördert Projekte zum Erhalt der Kulturform, sowie solche, die die Erinnerung daran wachhalten. So wurden beispielsweise mit finanzieller Förderung durch die RWG in den Reichswaldgemeinden Reichswaldbrunnen errichtet. In den Reichswaldgemeinden Hütschenhausen, Kaiserslautern, Mackenbach, Ramstein, Rodenbach und Steinwenden gibt es Straßen mit dem Reichswald im Namen.
Das Forstamt Kaiserslautern bewirtschaftet den Reichswald und trägt zu dessen Erhalt ebenso bei wie zum Naturschutz. Die RWG fördert und unterstützt Naturschutzmaßnahmen im Reichswald, die Publikation von Schriften über den Reichswald und seine Geschichte, und andere Projekte mit einem Bezug zum Reichswald.
Die Feuerwehren der Reichswaldgemeinden erhalten einen jährlichen Zuschuss zur Verbesserung des Brandschutzes, was dem Schutz des Reichswaldes aber auch dem der Bewohner*innen der Reichswaldgemeinden und deren Behausung dient.
Eine Vielzahl von Maßnahmen und Beteiligter trägt somit zum Erhalt der Kulturform bei. Wenn auch an unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlicher Intensität, identifizieren sich die Reichswaldbürger*innen dennoch mit dem Reichswald. Das wird dann besonders deutlich, wenn Reichswald u. Rechte im Umfang und Nutzen eingeschränkt werden sollen.

 

Aktionen und Projekte der Reichswaldgenossenschaft

Die seit dem Jahr 2014 bestehende Patenschaft der RWG mit dem Reichswaldgymnasium Ramstein-Miesenbach bietet im Rahmen der jährlichen Verleihung des Abiturpreises der RWG für Nachhaltigkeit einen geeigneten Raum, um die Kulturform einem breiten Publikum in Erinnerung zu bringen. Ausstellungen und in deren Verbindung gehaltene Fachvorträge tragen zur Wissensvermittlung bei.
In Kooperation mit dem Reinhard-Blauth-Museum in der Reichswaldgemeinde Weilerbach wurden Exponate zum Reichswald, der RWG und deren Geschichte zur Verfügung gestellt, und sind somit einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Unter anderem wurden Reichswaldbrunnen in den Reichswaldgemeinden und teils im Reichswald aufgestellt und durch die RWG gefördert, welche auf den Reichswald aufmerksam machen. Das Forstamt informiert regelmäßig über die im Reichswald vorgesehen Maßnahmen, auch über die Presse. Aktuell werden in der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ die einzelnen Forstreviere – und somit auch die Reichswaldreviere – vorgestellt.
Die RWG unterstützt Projekte am und im Reichswald, die geeignet sind den Waldgängern*innen die Geschichte des Reichswaldes näher zu bringen. Beispielhaft sei das Projekt „Wald wirkt Wunder“ oder das sich in der Realisierung befindliche Projekt Lebensraum Kranichwoog genannt. Mit Informationstafeln auf Deutsch und Englisch sollen dort naturschutzfachliche Inhalte näher gebracht werden. Das Projekt ist in das Programm Natura2000 eingebunden.
Waldumgänge, auch solche zu denen Interessierte eingeladen sind, geben einen Einblick in den Reichswald, dessen Besonderheiten und Geschichte. Zudem setzt sich die RWG gemeinsam mit Landesforsten für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Schaffung von Biotopen ebenso ein, wie für den Erhalt des Reichswaldes insgesamt.
Da, wo möglich, werden zur Ergänzung am Reichswald angrenzende Flächen aufgekauft und in den Reichswald integriert, mit allen daran verbundenen Rechten. Mit einer jährlichen Zuwendung zum Projekt „Weg und Wald der Hoffnung“ unterstützt die RWG die Anpflanzung von vorerst 1.000 Bäumen im Reichswald.
Auch in Zukunft werden geeignete Maßnahmen ergriffen und gefördert, die zum Erhalt der Kulturform beitragen. Unter anderem ist an eine Ausstellung in Kooperation mit dem Stadtmuseum Kaiserslautern gedacht. Die Wahrung der Rechte am Reichswald, die Vermittlung der Geschichte des Reichswaldes und der RWG sowie eine nachhaltige Waldbewirtschaftung im Reichswald sind weiterhin erklärtes Ziel der Verwaltungskommission. Die Jahrhunderte alte Kulturform soll für kommende Generationen erhalten bleiben.


RWG-Kaiserslautern, Karl-Pfaff-Siedlung 2d, 67663 Kaiserslautern, Telefon 0631 98887, Fax 0631 98890