Wer ist nutzungsberechtigt am Reichswald? Nutzungsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der 22 Reichswaldgemeinden sowie der Stadt Kaiserslautern, deren Rechte auf den historischen Vergleich von 1839 zurückgehen. Von admin|2025-07-30T10:04:39+02:0013. Januar 2025|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: admin Hinterlasse einen KommentarDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.
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